Die Hausmeisterbude – Markus Fischer | Stand: Januar 2025
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Die Hausmeisterbude, Markus Fischer, Koogstraße 64, 25718 Friedrichskoog (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Hausmeister-, Handwerker- und Dienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Hausmeisterservice, insbesondere:
(2) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder fernmündliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und Annahme durch den Auftragnehmer. Die Annahme kann auch durch Aufnahme der Leistungserbringung erfolgen.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird eine Kostenüberschreitung von mehr als 15 % absehbar, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht und mit der im Gewerk üblichen Sorgfalt.
(2) Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich verbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt, widrige Witterung oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Leistungsfrist angemessen.
(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen (z. B. Zugang, Strom- und Wasseranschluss) rechtzeitig geschaffen werden.
(4) Geringfügige Änderungen der Leistung, die dem Auftraggeber zumutbar sind und die den Gesamtcharakter der Leistung nicht verändern, gelten als genehmigt.
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist. Ist der Auftragnehmer von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG), wird hierauf im Angebot hingewiesen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze oder als Pauschalpreis.
(3) Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB).
(5) Bei umfangreicheren Aufträgen kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen vereinbaren.
(1) Sofern für die Leistungserbringung Material benötigt wird, werden die Materialkosten gesondert berechnet, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten.
(2) Der Auftragnehmer wird bei der Materialauswahl auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis achten. Besondere Materialwünsche des Auftraggebers werden nach vorheriger Abstimmung berücksichtigt.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere durch rechtzeitigen und ungehinderten Zugang zum Leistungsort.
(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf besondere Gefahrenquellen, schadstoffbelastete Materialien oder sonstige relevante Umstände hinzuweisen.
(3) Entstehen dem Auftragnehmer durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Mängel an seiner Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
(4) Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beschränkt und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Leistungsbeginn stornieren. In diesem Fall kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Vorleistungen und den entgangenen Gewinn verlangen.
(2) Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin kann der Auftragnehmer bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes als Ausfallentschädigung berechnen, sofern keine anderweitige Verwendung der reservierten Zeit möglich ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(1) Bei Entrümpelungs- und Entsorgungsarbeiten erfolgt die Entsorgung nach den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften.
(2) Sondermüll (z. B. Asbest, Chemikalien, Farben) ist vom Auftraggeber vor Auftragsbeginn kenntlich zu machen. Die Entsorgung von Sondermüll wird gesondert berechnet.
(3) Der Auftraggeber versichert, Eigentümer der zu entsorgenden Gegenstände zu sein bzw. zur Entsorgung berechtigt zu sein.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.